Rechtliche Aspekte zur Berufsbezeichnung

Die Bezeichnungen „Schönheitschirurg“, „kosmetischer Chirurg“, „ästhetischer Chirurg“, „Arzt für kosmetische Chirurgie“, „Arzt für Schönheitschirurgie“ usw. sind in Österreich und auch in vielen anderen Ländern rechtlich nicht geschützt und können somit von jedem Facharzt oder von jedem Allgemeinmediziner (praktischer Arzt) geführt werden. Alle genannten Bezeichnungen sagen also nichts darüber aus, ob tatsächlich die Ausbildung zum Plastischen Chirurgen absolviert wurde.

Die Berufsbezeichnung „Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie“ darf jedoch nur derjenige tragen, der tatsächlich diese Ausbildung absolviert hat. Dieser Punkt kann & soll im Zweifelsfall von jedem Patienten hinterfragt werden!