Fast alles ist korrigierbar

fast alles ist korrigierbar - Frau, die eine Hautfalte anfasst

Für alle Hilfesuchenden die gute Nachricht gleich vorweg:

Fast alle ergebnisbezogenen Komplikationen nach ästhetisch-chirurgischen Eingriffen können korrigiert werden.

Natürlich ist manchmal Geduld gefragt, und der/die PatientIn benötigt unter Umständen mehr als nur einen Korrektureingriff. Mitunter muss auch relativ lange zugewartet werden, bis der geeignete Zeitpunkt für die Korrekturoperation gekommen ist. So sollte bei missglückten Nasenoperationen in der Regel mindestens ein Jahr verstreichen, bevor eine Revision sinnvoll ist, dafür können ein „verrutschtes“ Brustimplantat oder eine Delle nach einer Fettabsaugung schon nach 2-3 Monaten korrigiert werden. Wer einen klaren Kopf behält und nichts überstürzt, schafft es meistens doch die ursprünglich angestrebte ästhetische Korrektur zu verwirklichen.

Keinesfalls sollten sich PatientInnen von ihrem Operateur kurzfristig überzeugen lassen, dass ein missglücktes Ergebnis „schicksalhaft“ und damit irreparabel ist. Natürlich kann es vorkommen, dass die eine oder andere OP tatsächlich nicht mehr korrigierbar ist, das ist aber wirklich die Ausnahme. Sollten Sie also mit derartigen Äußerungen konfrontiert sein, holen Sie UNBEDINGT zwei oder drei weitere, voneinander unabhängige Meinungen ein!

Was Sie über die rechtliche Situation wissen sollten

Rechtliche Situation in Österreich

In Österreich ist ein unbefriedigendes ästhetisches Ergebnis für den/die PatientIn nicht einklagbar. Wir Operateure sind verpflichtet unser Bestes zu geben, wir sind jedoch nicht verpflichtet, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. In diesem Punkt unterscheidet sich die österreichische Rechtssprechung ganz klar von der US-amerikanischen, wo es durchaus möglich ist, einen objektivierbaren Standard einzufordern. Deshalb liegen die Kosten für Schönheitsoperationen in Österreich und Europa in durchaus erschwinglichen Bereichen, während in den USA mitunter doppelt bis fünffach so viel berechnet wird. Grund dafür sind die unterschiedlichen Tarife der Haftpflichtversicherungen: in Österreich beläuft sich die höchste Versicherungsprämie für ÄrztInnen auf etwa € 1.500,- im Jahr, in den USA hingegen auf knapp ein Drittel des Jahreseinkommens…

In Österreich kann entweder ein Behandlungsfehler oder eine mangelnde/fehlerhafte Aufklärung eingeklagt werden. Der Behandlungsfehler ist im Allgemeinen juristisch verhältnismäßig schwer nachzuweisen, bei der Aufklärung vor der Operation ist der/die PatientIn jedoch deutlich im Vorteil. Hier liegt die Beweislast beim Operateur: er muss nachweisen, dass der/die PatientIn über die prozessgegenständliche Komplikation vor der Operation aufgeklärt wurde.
Ist dies der Fall, hat also der Operateur den/die PatientIn auf die Möglichkeit der eingetretenen Komplikation hingewiesen, kann von PatientInnenseite auch kein Schadensersatzanspruch mehr gefordert werden. Die Kosten für Korrektureingriffe müssen daher vom Patienten selbst getragen werden. Im Allgemeinen jedoch wird der Operateur eine Kulanzlösung anbieten. Nimmt die Komplikation gesundheitsgefährdende Ausmaße an oder bestehen Schmerzen, tragen die Kosten für gewöhnlich die Sozialversicherungsträger.

Zusammenfassend soll festgehalten werden, dass gerade bei ästhetisch-chirurgischen Eingriffen die umfassende Aufklärung unter Miteinbeziehung aller OP-Möglichkeiten, Risiken und Komplikationen für den/die PatientIn besonders wichtig ist.

Wie gehe ich vor, wenn ich mit dem OP-Ergebnis unzufrieden bin?

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Operateur und geben Sie ihm die Chance, ein schlechtes Ergebnis zu revidieren. Er hat naturgemäß das größte Interesse, zufriedene PatientInnen zu haben und wird normalerweise alles in seiner Macht stehende tun, ein unbefriedigendes Ergebnis zu korrigieren.
  2. Wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem Operateur verloren haben, oder wenn dieser eine Korrektur ablehnt, wenden Sie sich zunächst einmal an die Schiedsstelle der zuständigen Ärztekammer oder die Patientenanwaltschaft. Diese unbürokratischen Institutionen wurden eigens dafür geschaffen, um Hilfesuchende kostenlos zu unterstützen. Meist wird ein unabhängiger Gutacher (fast immer aus einem anderen Bundesland) zu Rate gezogen, dessen Expertise den/die PatientIn nichts kostet. Oft wird dann zwischen PatientIn und Operateur außergerichtlich vermittelt oder weitere Behandlungskosten bezahlt. Verläuft diese Intervention ergebnislos, bleibt dem Patienten nur noch, auf eigene Kosten den Rechtsweg zu bestreiten.
  3. Entschließt sich der/die PatientIn für den Rechtsweg, soll an dieser Stelle nochmals unterstrichen werden, dass eine Klage nur dann Sinn macht, wenn entweder ein Behandlungsfehler oder eine mangelhafte/fehlerhafte Aufklärung vorliegen. Schadensersatzprozesse sind zumeist langwierig (2-3 Jahre), kostenintensiv und nervenaufreibend. Das Prozessrisiko (Verfahrenskosten, Gutachterkosten etc.) trägt ausschließlich der Kläger.
  4. PatientInnen, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten in Betracht ziehen, vor einer Operation eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Zusammenfassend soll daher nochmals festgehalten werden, dass gerade bei ästhetisch-chirurgischen Eingriffen die umfassende Aufklärung unter Miteinbeziehung aller OP-Möglichkeiten, Risiken und Komplikationen für den/die PatientIn besonders wichtig ist.

Was kann ich Ihnen anbieten?

1. Sachliche, fachliche und menschliche Information/Beratung

Meine langjährige Berufserfahrung (über 25 Jahre), meine zahlreichen Auslandsaufenthalte und mein nicht ausschließlich auf ästhetische Eingriffe beschränktes operatives Spektrum führten dazu, dass ich im Laufe der Zeit mit einer großen Anzahl von Problemfällen konfrontiert wurde. Bei der Beurteilung habe ich mich stets bemüht, sachlich zu bleiben, die Betroffenen genau zu informieren und den Operateur keinesfalls unnötig anzuschwärzen.

2. Vermittlung

Es gibt nicht viele plastischen ChirurgInnen in Österreich, wodurch sich die Mehrheit natürlich kennt. Es ist mir einige Male gelungen, vermittelnd zwischen Operateur und dem/der Patienten/Patientin einzugreifen und das Vertrauen wiederherzustellen.
Es ist immer besser eine gemeinsame Lösung anzustreben, anstatt den Graben zwischen Arzt & Patient noch weiter zu vertiefen. Schließlich kann auch mir einmal eine Operation misslingen, und ich würde mich sehr freuen, wenn meine um Stellungnahme gebetenen KollegInnen ähnlich agierten.

3. Gutachten

Als gerichtlich beeideter Sachverständiger ist es meine Aufgabe, Expertisen zu verschiedenen Fragestellungen in der Ästhetischen, Plastischen und Rekonstruktiven Chirurgie zu erstellen. Dabei hat sich gezeigt, dass diese Dienstleistung außerhalb des Gerichtssaales häufiger notwendig ist als drinnen. Mit anderen Worten: es kommt fast öfter vor, Gutachten zur Bemessung von Schadenersatzansprüchen, in Schlichtungsverfahren und bereits im Vorfeld von Prozessen zu verfassen, als tatsächlich für ein laufendes Gerichtsverfahren.

Mein geleisteter Eid verpflichtet mich dazu in meinen Gutachten, stets unbeeinflusst sowie sachlich & fachlich am neuesten Stand zu beurteilen.

4. Korrekturoperationen

Die Auswertung meiner Operationen der letzten 10 Jahre ergab, dass sich bei 13,4% aller Eingriffe um Korrekturen handelte, bei denen nicht ich der Erstoperateur war. In den letzten 2 Jahren hat sich dieser Prozentssatz fast verdoppelte und liegt bei bestimmten Eingriffen sogar noch höher: bei Korrektureingriffen bei Brustoperationen sind es etwa 18%, bei Augenlidoperationen und Faceliftings bei etwa 26% und bei Nasenkorrekturen sogar bei 29%. Noch höher liegt der Anteil bei Revisionen von nervenchirurgischen Eingriffen (Karpaltunnelsyndrom, Sulcus nervi ulnaris Syndrom etc.), wo es sich bei fast der Hälfte meiner Eingriffe um Revisionsoperationen handelt.

Obwohl Korrekturoperationen meistens deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als der Primäreingriff und bei Weitem anspruchsvoller sind, führe ich Korrektureingriffe durchaus nicht ungern durch, weil sie meistens eine chirurgische Herausforderung darstellen und bei positivem Ausgang mit besonders hoher Patientenzufriedenheit einhergehen.